der Unterstand in einem Versorgungs hause gewährt werden wird. 4125. Das Kasseamt überreicht den aus den Rechnungs Piecen der städtischen Versorgungs-Anstalten für das Jahr 1870 zum Behufe der Veröffentlichung verfaßten Haupt Rechnungs Ausweis mit der Bitte um das Absolutorium. Ist dieser Rechnungs Auszug gleich- zeitig mit jenem über die Vermö- gensgebarung der Stadtkasse zu veröffentlichen, u. nachdem die Rechnung in sämmtlichen Einnahms und Ausgabsposten bey der vor- genommenen Revision vollkom- men richtig befunden wurde, so ist dem Rechnungsleger Herrn Stadtkaßier Willner hierüber das Absolutorium zu ertheilen. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. Theißig Vogl Amtmann Schriftführer
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2