Ratsprotokoll vom 28. Juli 1871

Nachdem der Herr Bürgermeister zur Abschließung der Verhandlungen hinsichtlich der Stadtgrabengründe vom Gemeinderathe ermächtiget war, die von ihm getroffenen Einleitungen wegen Überlassung eines 2° breiten Grundstreifen rückwärts des Hefner'schen Hauses von dem Gartengrunde des Rekurrenten gegen unentgeldliche Zuweisung eines 2° breiten Grundstreifens hinter dem Hause desselben gegen die Promenade zu keinem Resultate führten, sondern Hr. Josef Pichler nebst seiner Ehegattin ausdrücklich erklärten, den angebotenen Grund nicht zu benöthigen, und diese Erklärung im Amte gemeinschäftlich wiederhohlten, in diesem zufolge der erwähnte Grundstreifen den commissionellen Bestimmungen gemäß dem Johann Hefner ins Eigenthum zugewiesen wurde, so findet der Gemeinderath die vom Hr. Bürgermeister erlassene Erledigung vom 10 July d.J. Z. 3912 vollkommen gerechtfertiget, dieselbe zu bestätigen, u. den Herrn Josef Pichler mit seinem dagegen eingebrachten Rekurse mit dem Beisatze zurückzuweisen, daß es ihm jedoch unbenommen bleibe, sich wegen Erwerbung des angestrebten Grundes mit dem Eigen-

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