zu lösen. Junge Hunde sind nach erreich- tem Alter von 3 Monaten bey Strafe von 3 fl zur Versteuer- ung anzumelden, und hiefür die Marke zu lösen. 4178. Erinnerung wegen Erwir- kung einer Bauordnung für Steyr. Einhelliger Beschluß: Es sey die Bauordnung der Stadt Linz zur Grundlage zu nehmen, und wird ein Comite bestehend aus den Mitgliedern der III. Section bestimmt, welches die für Linz be- stehende Bauordnung in Bera- thung zu nehmen, mit allfälli- gen nothwendigen Zusätzen, wel- che für Steyr maßgebend sind zu ergänzen, und dem Gemein- derathe zur Beschlußfassung vorzulegen hat, um beim näch- sten Landtage das bezügliche Gesetz hiefür zu erwirken. 4179. Erinnerung wegen Revision der Bedingniße zur Verpachtung des Pflaster & Brückenmauthge- fälles. Wird zur Prüfung und allfälli- gen Abänderung der bisherigen Mauthbedingniße ein Comite beste- hend aus Mitgliedern der I. & II. Section bestimmt, welche nach vor- genommener Revision das Resultat an den Gemeinderath
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