Ratsprotokoll vom 9. Juli 1871

sprochen ist, so z.B. der Johannisplatz ist nicht unbeschränkt überlassen, dieses Protokoll enthält nur Anträge der Herrschaft, und auf die Opfer, welche die Gemeinde bringt, ist die Gegenleistung der Gutsinhabung viel zu geringe, er stellt daher den Antrag: Es sey an die Fürstl. Lamberg' sche Güter Direktion das Schreiben zu erlassen, daß aus vorstehenden Gründen in eine weitere Verhandlung nicht eingegangen, sondern selbe aufgelassen werde, daß es aber der Gutsinhabung unbenommen bleibt, hierüber eine neuerliche Verhandlung einzuleiten. Dieser Antrag wurde namentlich zur Abstimmung gebracht, und einhellig zum Beschluße erhoben. 3420. Herr Bürgermeister bringt vor: Nachdem die Planirungs- u. Regulirungsarbeiten auf der Promenade ziemlich vorwärtsschreiten, ist es dringend nothwendig, daß wegen Herstellung eines Ableitungskanales Vorsorge getroffen werde. Hierüber wurd einhellig beschlossen: Es sey die Herstellung eines Kanales in der Berggasse mit

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