Ordnung für Miethlokalitäten eine Kündigungsfrist von 8, 14, und 30 Tagen einzuräumen, wiederum abzugehen, und sich zur Erzielung der wünschenswirthen Übereinstimmung zwischen den Städten Steyr und Linz hiebey nach dem Muster der für Linz und Urfahr geltenden Bestimmungen zu halten. 2429. Gesuch des Emil Prietzel, Inhaber einer lithografischen Anstalt um Ertheilung der Aufname Zusicherung in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr behufs Erlangung der österr. Staatsbürgerschaft Antrag. Es sey dem Gesuchsteller die Zusicherung der Aufname in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr zu ertheilen. Einstimmig angenommen. 3550. Gesuch des Johann Arndt Maschinentechniker u Heizhausleider bey der Kronprinz RudolfBahn um Zusicherung der Aufname in den Gemeindeverband der Stadt Steyr behufs Erwerbung der österr. Staatsbürgerschaft. Wurde die erbetene Aufnamszusicherung ertheilt.
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