zudrücken, und dießfalls an den Antragsteller in der Budgetfrage Herrn Notar Dr. Franz Groß in Wels das entsprechen de Schreiben zu erlassen. Dieser Antrag wurde ohne Debatte einstimmig angenommen. Hierauf wurde das Schreiben an Herrn Dr. Groß zum Vortrage gebracht; dasselbe lautet: Euer Wohlgeboren! Wenn es auch Pflicht eines jeden Reichsrathsabgeordnnten ist, treu an der Verfassung zu halten, u. einer Regierung, welche die Verfassung u. unsere Nationalität bedroht, die Mittel zu einer solchen Regierungs weise zu entziehen, und wann auch die verfassungstreue Minorität durch ihre Abstimmung in der Budgetfrage nur dieser ihrer Pflicht nachkam, so kann doch der gefertigte Gemeinderath der landesfürstl. Kreisstadt Steyr nicht umhin, seine volle Anerkennung u. Zustimmung zur Haltung der Minorität des h. Abgeordnetenhauses in der hochwichtigen Budgetfrage dankend auszusprechen, und dieselbe zu bitten, auch in Hinkunft treu auf dem Wege der Verfassung fortzuschreiten u. alle constitutionellen Mittel anzuwenden, um der Verfassung zum Siege über ihre Feinde zu
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