des Rechtes zur Ansperre bey der Plautzenhofbrücke auf 5 bis 10 Jahre. Antrag. Es sey dem Ansuchen des Gesuch- stellers derart Folge zu ge- ben, daß ihm und beziehweise seinem allfälligen Pächter der Holztriftung für den Zeitraum von 10 Jahren das Recht zugesichert werde, auf der sogenannten Plautzenhof- brücke bey jedesmaliger Holzflößung gegen Entrich- tung der stipulirten Gebür pr 15 fl für den Zeitraum von je 6 Wochen, ansperren zu dürfen, jedoch sey wie bisher jede Holztriftung, welche von Seite des Gesuchstellers vor- genommen wird, hieramts anzuzeigen. Einhellig genehmigt mit dem Zusatzantrage, daß Gesuchsteller beziehweise der jeweilige Pächter der Holztrif- tung für jeden durch Vorname derselben an der Brücke entste- henden Schaden unbeschädigt der Rechte dritter Personen zu haften habe. III Section. Obmann Herr Gemein- derath Josef Haller. 2730. Gesuch des Comité der Arbei- ter Häuser Baugesellschaft um
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