des Rechtes zur Ansperre bey der Plautzenhofbrücke auf 5 bis 10 Jahre. Antrag. Es sey dem Ansuchen des Gesuchstellers derart Folge zu geben, daß ihm und beziehweise seinem allfälligen Pächter der Holztriftung für den Zeitraum von 10 Jahren das Recht zugesichert werde, auf der sogenannten Plautzenhofbrücke bey jedesmaliger Holzflößung gegen Entrichtung der stipulirten Gebür pr 15 fl für den Zeitraum von je 6 Wochen, ansperren zu dürfen, jedoch sey wie bisher jede Holztriftung, welche von Seite des Gesuchstellers vorgenommen wird, hieramts anzuzeigen. Einhellig genehmigt mit dem Zusatzantrage, daß Gesuchsteller beziehweise der jeweilige Pächter der Holztriftung für jeden durch Vorname derselben an der Brücke entstehenden Schaden unbeschädigt der Rechte dritter Personen zu haften habe. III Section. Obmann Herr Gemeinderath Josef Haller. 2730. Gesuch des Comité der Arbeiter Häuser Baugesellschaft um
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