ein, nach §. 41. des Gemeindestatutes zur Wahl des Vize Bürgermeisters zu schreiten. Herr Gemeinderath Wickhoff hat laut vorliegenden Schreiben, da er als Reichsrath in Wien abwesend ist, sein Nichterscheinen entschuldigt. Wurde diese Entschuldigung für gerechtfertigt anerkannt. Herr Gemeinderath Dr Hochhauser stellt sonach den Antrag, von der Wahl des Vizebürgermeisters mittelst Stimmzettel Umgang zu nehmen, u. den H. Gemeinderath Putz mittelst Acclamation wieder zum Vizebürgermeister zu wählen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Hierauf ergriff Herr Gemeinderath Putz das Wort, dankte für das ihm in Folge der Wiederwahl zum Vizebürgermeister gescheckte Vertrauen, erklärte aber, diese Wahl nicht anzunehmen, mit dem Ersuchen, die Sitzung behufs der Besprechung auf kurze Zeit zu vertagen. Nach Wiederaufnahme der Sitzung wurden die Stimmzettel vertheilt, nach Namensaufruf eingesammelt, und zu Scrutoren die Herren Gemeinderäthe Karl
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