ein, nach §. 41. des Gemeindestatu- tes zur Wahl des Vize Bürger- meisters zu schreiten. Herr Gemeinderath Wickhoff hat laut vorliegenden Schreiben, da er als Reichsrath in Wien abwe- send ist, sein Nichterscheinen entschuldigt. Wurde diese Entschuldigung für gerechtfertigt aner- kannt. Herr Gemeinderath Dr Hochhauser stellt sonach den Antrag, von der Wahl des Vizebürgermeisters mittelst Stimmzettel Umgang zu nehmen, u. den H. Gemeinde- rath Putz mittelst Acclamation wieder zum Vizebürgermeister zu wählen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Hierauf ergriff Herr Gemeinde- rath Putz das Wort, dankte für das ihm in Folge der Wiederwahl zum Vizebürgermeister gescheck- te Vertrauen, erklärte aber, diese Wahl nicht anzunehmen, mit dem Ersuchen, die Sitzung behufs der Besprechung auf kurze Zeit zu vertagen. Nach Wiederaufnahme der Sitz- ung wurden die Stimmzettel ver- theilt, nach Namensaufruf ein- gesammelt, und zu Scrutoren die Herren Gemeinderäthe Karl
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