Wahlakten bestimmt. 1522. Gesuch des Johan Gaßner & Consorten um Abstellung oder min- destens nachdrückliche Beschrän- kung der fremden und sonstigen Einkäufer am Wochenmarkte. (Wurde die Eingabe vorgelesen.) Vortrag. In der vorliegenden Eingabe bitten mehrere hiesige Bewohner um Beschränkung des Vorkaufes von Seite der Fremden und son- stigen Einkäufer am hiesigen Wochenmarkte im Interesse des hiesigen Publikums. Es kann nicht in Abrede gestellt werden, daß dieser Vorkauf- in neuerer Zeit durch Fremde Einkäufer bedeutend über- hand genommen hat. In früherer Zeit war der Vik- tualien Einkauf auf den hiesi- gen Wochenmärkten den Frem- den u den hiesigen Fragnern u. Viktualienhändlern erst nach 10 Uhr Vormittags gestat- tet, u. die Übertreter dieser Vorschrift wurden mit Geld- strafe belegt. In der von h. Statthalterey mit Erlaß von 29. März 1866 Z. 3740. genehmigten Marktordnung für Steyr auf Grund der bestehenden Gewer- de Ordnung hierauf keine Rück-
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