Wahlakten bestimmt. 1522. Gesuch des Johan Gaßner & Consorten um Abstellung oder mindestens nachdrückliche Beschränkung der fremden und sonstigen Einkäufer am Wochenmarkte. (Wurde die Eingabe vorgelesen.) Vortrag. In der vorliegenden Eingabe bitten mehrere hiesige Bewohner um Beschränkung des Vorkaufes von Seite der Fremden und sonstigen Einkäufer am hiesigen Wochenmarkte im Interesse des hiesigen Publikums. Es kann nicht in Abrede gestellt werden, daß dieser Vorkaufin neuerer Zeit durch Fremde Einkäufer bedeutend überhand genommen hat. In früherer Zeit war der Viktualien Einkauf auf den hiesigen Wochenmärkten den Fremden u den hiesigen Fragnern u. Viktualienhändlern erst nach 10 Uhr Vormittags gestattet, u. die Übertreter dieser Vorschrift wurden mit Geldstrafe belegt. In der von h. Statthalterey mit Erlaß von 29. März 1866 Z. 3740. genehmigten Marktordnung für Steyr auf Grund der bestehenden Gewerde Ordnung hierauf keine Rück-
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