menade Bäume an Ignaz Huemer um den Betrag von 150 fl zu überlassen, u. hiebey die gänzliche Entfernung der Baume binnen 14 Tagen vom geschehenen Kaufe an, so wie die Hintanhaltung einer Passagestörung beim Umhauen oder Wegführen der Bäume zu bedingen. Einhelliger Beschluß nach Antrag mit dem Beisatze, daß für den Fall, Hl. Ignaz Huemer den bedungenen Kaufpreiß pr 150 fl nicht geben sollte, Hl. Bürgermeister ermächtiget werde, die Kastanienbaume dem hl. Huemer um die offerirte Summe pr 132 fl zu überlassen. Herr Gem. Rath Franz Werndl trat gemäß §. 67. ab. 1557. Protokollar Äußerung des Franz Werndl in Betreff der Herstellung einer fahrbaren Brücke über das Mitterwasser. Antrag der Section. Bey dem Umstande, als dermal die Stadtgemeinde Steyr mit viel dringenderen Bauherstellungen als die Herstellung einer fahrbaren Brücke statt des dermal bestehenden Gehsteges über das Mitterwasser in Vogelsang in Anspruch genommen
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