stellern die Benützung einer Grundfläche von beyläufig 2 Klafter Breite von der alten Stadtmauer gemessen längs ihres Gebäudes No 137 unentgeldlich gegen dem zu überlassen, daß, da die Stadt Steyr sich das Eigenthumsrecht über den Grund vorbehält, derselben von dem Institute der Kreuzschwestern ein Revers hierüber ausgestellt und in demselben auch die Zurückgabe des Grundes ohne Entschädigungsansprüche erklärt werde, falls die Stadtgemeinde den Grund wieder benöthigen sollte. Ferner habe die Einfriedung dieses Grundes auf Kosten des Institutes nach derjenigen Form zu geschehen, welche die Gemeinde in Kür ze zur Erzielung einer Gleichförmigkeit den sämmtlichen Promenade Anrainern der Berggasse bekannt geben wird. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. 1709. Offert des Ignaz Huemer wegen Übername der Kastanienbäume auf der Promenade. Sections Antrag: Es seyen die Pro-
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