Kündigungs u. Räumungsordnung von Miethlokalitäten für dieses hiesige Stadtgebieth nach dem Mu- ster der für Linz u. Urfahr gel- tenden Bestimmungen wünschens- werth sey, nur wäre in selber hinsichtlich der vielen hier be- findlichen Fabriksarbeiter dar- auf Rücksicht zu nehmen, daß selben eine Kündigungsfrist von 8, 14, und 30 Tagen eingeräumt werde. Section: Obmann Herr Gemein- derath Josef Theißig. 1412, 1413, 1414. Das Kasseamt überreicht den Abschluß des Stadtkasse Journals für die Monate Dezember 1870 & Jänner und Februar 1871. Wurden diese Kasse Journal- Abschlüße nach vorgenommener Prüfung und richtigen Befund zum Kenntniß genommen. III. Section. Obmann Herr Gemein- derath Josef Haller. 1784. Gesuch des Instituts der barmh. Schwestern vom heili- gen Kreuz wegen unent- geldlicher Überlassung des an das Institutshaus an- stoßende Promenadegrun- des für die Dauer des Besitzes der Hauses. Hierüber stellt die Section den Antrag dahin: Den Bitt-
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