Verwarnungen ergiengen, u. auch bereits mit Strafen vor- gegangen werden mußte, über- dieserwegen dieß gegenselben, sogar von mehreren Privaten Beschwer- den vorgebracht wurden, kei- ne Folge gegeben werden, und sey sonach das Erkenntniß vom 13 März d.J. vollen Inhalts zu bestätigen. Einstimmig angenommen. 1684. Gesuch des Franz v. Jäger um Auflassung der wegen Düngerausfuhr auferlegten Geldstrafe pr 5 fl. Die Section stellt den Antrag. Diesem Gesuche kann auf Grund der vorliegenden polizeylichen Anzeigen keine Folge gegeben werden, sondern es sey das Erkenntniß vom 13. März d.J. Z. 1446 zu bestätigen. Einstimmig angenommen. Herr Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. 1149. Statthalterey Erlaß vom 19 Febr. d.J. Z. 1856 wegen Erstat- tung eines Gutachtens, ob für das Gebieth der Stadtgemeinde Steyr die Erlaßung einer Kün- digungs u Räumungsordnung bezüglich der Miethlokalitäten wie eine solche in Linz u. Urfahr besteht, für zweckmäßig erachtet wird. Wurde einhellig beschlossen, daß die Einführung einer
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