verweigert wurde, vollen In- halts zu bestätigen, und die von selbem dagegen eingebrachte Beschwerde zurückzuweisen. Herr Gemeinderath Moriz Gschai- der stellt den Gegenantrag auf Rückvergütung des ent- fallenden Gemeindezuschlages welcher bey der erfolgten Ab- stimmung jedoch gänzlich durch fiel, sondern wurde der Sections Antrag einstimmig zum Beschluße erhoben. 1493. Protokollarbitte des Franz v. Jäger pto Abstehung von der gegen ihn eingebrachten Klage wegen Ehrenbeleidigung. Hr. Gemeinderath Holderer stellt den Antrag: Es sey dem Hl. Franz v. Jäger die erbetene Nachsicht zu ertheilen, und die eingebrachte Ehrenbeleidigungs- klage zurück zu ziehen. Einstimmig nach dem Antrage. 1537. Rekurs des Johan Haratzmüller über das Straferkenntniß vom 10. März d.J. Z. 1128. womit derselbe wegen Übertretung der Vor- schriften der Kundmachung vom 1. Aug 867. Z. 3868 wegen Ausfüh- ren von Dünger zu 10 fl verur- theilt wurde. Antrag. Diesem Rekurs kann bey dem Umstande, als nicht allein gegen Hl. Haratzmüller von Seite des Amtes mehrmals
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