in der Berggasse nach dem Beschluße vom 5. d.Mts. durchzuführen, dagegen unter Aufrechthaltung dieser Bestimmungen und Erfüllung derselben auf eine Geldentschädigung für Auflaßung der Servitut wegen der Durchfahrt gänzlich zu verzichten. Dieser Antrag wurde einhellig zum Beschluße erhoben. Herr Bürgermeister bringt weiters zur Kenntniß der Versammlung: Wie dem löbl. Gemeinderath ohnedieß bekannt ist, hat Herr Josef Werndl die Regulierungsauf der Promenade und Abgrabungsarbeiten nebst Planierung derselben um den Pauschalbetrag von 8000 fl übernommen. Herr Josef Werndl hat nun in seinem unermüdeten Wohlthätigkeitssinn mir die erfreuliche Mittheilung gemacht, daß er auf die Auszahlung dieser Summe an ihn verzichte, u. selbe zu folgenden Zwecke widme; als 2000 fl an die Kinderbewahranstalt 3000 fl für das Spital zu St Anna 1000 fl für die Anstalt der verwahrlosten Kinder, und 1000 fl für Schulzwecke der hiesigen Gemeinde.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2