eisernes Gitter hergestellt, und der Grund am Johannisplatz eben- falls freygemacht würde. In Folge dessen wolle der löbl. Gemeinderath beschließen, ob es bey dem Beschluße vom 5. März d.J. wegen der Durch- und Abfahrt beym Schloße außer- halb über die vormalige Reitschule und Zahlung eines Betrages von 10.000 f für Auf- laßung der Servitut durch das fürstl. Schloß sein verbleiben haben solle. Hierauf stellt Herr Gemeinderath Dr. Hochhauser den Antrag: Es sey Behufs Regulierung der Promenade die Hineinrückung der Gartenmauer vom Forst- hause zum Schloße in gerader Linie anzustreben, der Grund beim sogenannten Johannisplat- ze, welcher früher zu öffent- liche Zwecke benützt, nun aber seit mehreren Jahren von Seite der Herrschaftsinhabung einge- friedet und zum Schloßgarten benutzt wurde, wieder frey zu machen, und in das unbe- schränkte Eigenthum u. Benüt- zungsrecht der Gemeinde zu übergeben, die Beseitigung des vormaligen Arrest nun Tischler- hauses, so wie die Abtragung der Mauern nebst Thorthurm
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