Ratsprotokoll vom 5. März 1871

durch gewonnene Grund respective freye Raum Eigenthum der Ge- meinde verbleibe, welcher gegen die Schloßseite zu mit einem ei- sernen Gitter auf Kosten der Gutsinhabung abzuschließen wäre, wie aus der zu entwer- fenden Plan Skizze ersichtlich zu machen ist, daß die herzu- stellende Strasse eine Breite von 7° erhalte. Da die 7. Hausbesitzer von Vogl- sang, welche das Recht zu der auf dem Schloße lastenden Servitut der freyen Durch- fahrt besitzen, laut Protokol- lar-Äußerung vom [Datum fehlt] dieses ihr Recht der Gemeinde Steyr gegen dem überlassen haben, wenn von Seite der Gemeinde die Herstellung der neu beabsichtigten Zu- und Ausfahrt durch die Berg- gasse durchgesetzt wird, so wird als Preiß für diese zu Gunsten des Fürst Lamberg' schen Schloßes resp: der Fidei- kommis-Herrschaft entfallende Servitut der Betrag von 10.000 fl von dieser angesprochen, wogegen sich die Gemeinde verpflichtet, die nöthige Ausfüllung des Schloßgra- bens, sowie überhaupt die ganze Herstellung der neuen

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