Straße auf ihre Kosten zu besorgen. Nachdem längs den Häusern in der Berggasse zur Erzielung einer entsprechenden Baulinie von den Stadtgrabengründen ein Raum von 2 Klftr Breite als Baugrund an die bezüglichen Hausbesitzer käuflich überlassen wird, so stellt Herr Bürgermeister den Antrag, den Preiß pr □K für diese Grundüberlassung bestimmen zu wollen. Wurde der Preiß für eine Quadratklafter Grund mit 20 fl ÖW einhellig bestimmt. Herr Bürgermeister stellt weiters die Anfrage, daß, nachdem das Exjesuitengebäude ein Eigenthum der Gemeinde geworden ist, und in selbem im Endgeschoße von Seite des Vorstadtpfarramtes 2 Lokalitäten benützt werden, welche als Wohnungslokale für einen Lehrer verwendet werden könnten, welcher Zins hiefür von Vorstadtpfarramte zu verlangen wäre. Wurde einhellig beschloßen für die vom Vorstadtpfarramte benützten 2 Lokalitäten den Zins, gleich jenem welcher für die Wohnung eines Lehrers
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