Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 5. März 1871 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths-Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyr am 5ten März 1871 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Herrn Josef Pöltl und in Gegenwart von 13 Gemeinderäthen und zwar der Herren Vize-Bürgermeister Leopold Putz, Karl Edelbauer, Karl Fellerer, Alois Graßl, Ferdinand Gründler, Josef Haller, Karl Holderer, Leopold Huber, Dr. Johan Hochhauser, Vinzenz Mayr, Thomas Moos- hammer, Franz Schachinger, Josef Werndl. Schriftführer der städt: Expeditor Fran Amtmann. Abwesend die Herrn Gemeinderäthe: Moriz Crammer, Moriz Gschaider, Josef Landsiedl, Josef Reichl, Josef Theißig, Alois Vogl, Franz Werndl, Franz Wickhoff. Herr Bürgermeister erklärt die Sitzung für eröff- net, und trägt vor: 1265. Reklamationsprotokoll über die Wählerlisten der 3 Wahl- körper. Vortrag. Über die aufgelegenen Wähler- listen ist laut dem vorliegenden Protokolle in der festgesetzten Frist von 8 Tagen keine Rekla- mation angebracht worden. Gemäß §. 35, des Gemeindestatu- tes hat der Gemeinderath auf meinen Vorschlag für jeden Wahl- körper die Wahlkommission, beste- hend aus je 5 stimmberechtigten Gemeindemitgliedern nieder- zusetzen. Hiezu bringe ich nachstehende Herren in Vorschlag, u. zwar: für den III. Wahlkörper: Den Hr. Georg Schartner
Raths-Protocoll über die Setzung des Gemeinderathes der Stadt Steyr am 5ten März 1871 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Herrn Josef Pöltl und in Gegenwart von 13 Gemeinderäthen und zwar der Herren Vize-Bürgermeister Leopold Putz, Karl Edelbauer, Karl Fellerer, Alois Graßl, Ferdinand Gründler, Josef Haller, Karl Holderer, Leopold Huber, Dr. Johan Hochhauser, Vinzenz Mayr, Thomas Mooshammer, Franz Schachinger, Josef Werndl. Schriftführer der städt: Expeditor Fran Amtmann. Abwesend die Herrn Gemeinderäthe: Moriz Crammer, Moriz Gschaider, Josef Landsiedl, Josef Reichl, Josef Theißig, Alois Vogl, Franz Werndl, Franz Wickhoff. Herr Bürgermeister erklärt die Sitzung für eröffnet, und trägt vor: 1265. Reklamationsprotokoll über die Wählerlisten der 3 Wahlkörper. Vortrag. Über die aufgelegenen Wählerlisten ist laut dem vorliegenden Protokolle in der festgesetzten Frist von 8 Tagen keine Reklamation angebracht worden. Gemäß §. 35, des Gemeindestatutes hat der Gemeinderath auf meinen Vorschlag für jeden Wahlkörper die Wahlkommission, bestehend aus je 5 stimmberechtigten Gemeindemitgliedern niederzusetzen. Hiezu bringe ich nachstehende Herren in Vorschlag, u. zwar: für den III. Wahlkörper: Den Hr. Georg Schartner
Herrn Franz Hoffmann " Ignaz Kammerhofer "Johann Amtmann " Franz Bichler für den II. Wahlkörper den Herrn Alois Nothhaft jun. " Johann Urban " Anton Gemböck " Adolf Gottwald " Franz Greiner für den I. Wahlkörper den Herrn Leop. Putz " Ferdinand Edelbauer " Friedrich Brandl " Franz Kager " Joch. Mich. Peteler Wolle der löbl. Gemeinderath diesen Vorschlag genehmigen. Zur Kenntniß genommen. Z. 1149. Statthalterey Erlaß vom 19. Febr. 871. Z. 1856. pto Äußerung über die Erlaßung einer eigenen Kündigungs- u. RäumungsOrdnung. Wurde über Antrag des Herrn Gemeinderathes Dr. Hochhauser der I. Section zur Begutachtung u. Berichterstattung zugewiesen, u. gleichzeitig bestimmt, daß für Steyr eine eigene Bauordnung gleich jener von Linz erwirkt werde. Schreiben des liberalen pol. Vereins wegen Bestimmung eines Abgeordneten zu den Berathun-
Herrn Franz Hoffmann " Ignaz Kammerhofer "Johann Amtmann " Franz Bichler für den II. Wahlkörper den Herrn Alois Nothhaft jun. " Johann Urban " Anton Gemböck " Adolf Gottwald " Franz Greiner für den I. Wahlkörper den Herrn Leop. Putz " Ferdinand Edelbauer " Friedrich Brandl " Franz Kager " Joch. Mich. Peteler Wolle der löbl. Gemeinderath diesen Vorschlag genehmigen. Zur Kenntniß genommen. Z. 1149. Statthalterey Erlaß vom 19. Febr. 871. Z. 1856. pto Äußerung über die Erlaßung einer eige- nen Kündigungs- u. Räumungs- Ordnung. Wurde über Antrag des Herrn Gemeinderathes Dr. Hochhauser der I. Section zur Begutachtung u. Berichterstattung zugewie- sen, u. gleichzeitig bestimmt, daß für Steyr eine eigene Bauordnung gleich jener von Linz erwirkt werde. Schreiben des liberalen pol. Vereins wegen Bestimmung eines Abgeordneten zu den Berathun-
gen wegen Begehung der Frie- dens- u. Sieges-Festfeyerlichkeiten. Wurde über Antrag des Herrn Ge- meinderathes Josef Werndl ein- stimmig beschloßen, zu diesen Be- rathungen Niemand abzuord- nen, da es in vielfacher Bezu- hung, zweckmäßiger erscheint, wenn wegen Beendigung des deutsch-französischen Krieges keine Siegesfeyer abgehalten werde. Herr Bürgermeister berich- tet über das Resultat der am 1. März d.J. abgehaltenen Lokal- Kommission hinsichtlich der Regu- lirung des Promenade Platzes bezüglich der über die Fürst-Lamberg'sche Reitschule zu errichtende Zu- und Abfahrt durch die Berg- Gasse, und dadurch zu beheben- den auf dem fürstlichen Schloße lastenden Servitut der Durch- fahrt. Einhelliger Beschluß dahin, daß wegen zweckmäßger Herstel- lung dieser Zu- u. Abfahrt das frühere Arrest- jetzt Tischler- haus beim Schloße abgetragen werde, ebenso so der Thurm über die Berggasse mit den daran stoßenden Mauern bis zur Mädchenschule, daß das Ma- teriale des Gebäudes, Thurmes und der Mauer, so wie der da-
gen wegen Begehung der Friedens- u. Sieges-Festfeyerlichkeiten. Wurde über Antrag des Herrn Gemeinderathes Josef Werndl einstimmig beschloßen, zu diesen Berathungen Niemand abzuordnen, da es in vielfacher Bezuhung, zweckmäßiger erscheint, wenn wegen Beendigung des deutsch-französischen Krieges keine Siegesfeyer abgehalten werde. Herr Bürgermeister berichtet über das Resultat der am 1. März d.J. abgehaltenen LokalKommission hinsichtlich der Regulirung des Promenade Platzes bezüglich der über die Fürst-Lamberg'sche Reitschule zu errichtende Zuund Abfahrt durch die BergGasse, und dadurch zu behebenden auf dem fürstlichen Schloße lastenden Servitut der Durchfahrt. Einhelliger Beschluß dahin, daß wegen zweckmäßger Herstellung dieser Zu- u. Abfahrt das frühere Arrest- jetzt Tischlerhaus beim Schloße abgetragen werde, ebenso so der Thurm über die Berggasse mit den daran stoßenden Mauern bis zur Mädchenschule, daß das Materiale des Gebäudes, Thurmes und der Mauer, so wie der da-
durch gewonnene Grund respective freye Raum Eigenthum der Gemeinde verbleibe, welcher gegen die Schloßseite zu mit einem eisernen Gitter auf Kosten der Gutsinhabung abzuschließen wäre, wie aus der zu entwerfenden Plan Skizze ersichtlich zu machen ist, daß die herzustellende Strasse eine Breite von 7° erhalte. Da die 7. Hausbesitzer von Voglsang, welche das Recht zu der auf dem Schloße lastenden Servitut der freyen Durchfahrt besitzen, laut Protokollar-Äußerung vom [Datum fehlt] dieses ihr Recht der Gemeinde Steyr gegen dem überlassen haben, wenn von Seite der Gemeinde die Herstellung der neu beabsichtigten Zuund Ausfahrt durch die Berggasse durchgesetzt wird, so wird als Preiß für diese zu Gunsten des Fürst Lamberg' schen Schloßes resp: der Fideikommis-Herrschaft entfallende Servitut der Betrag von 10.000 fl von dieser angesprochen, wogegen sich die Gemeinde verpflichtet, die nöthige Ausfüllung des Schloßgrabens, sowie überhaupt die ganze Herstellung der neuen
durch gewonnene Grund respective freye Raum Eigenthum der Ge- meinde verbleibe, welcher gegen die Schloßseite zu mit einem ei- sernen Gitter auf Kosten der Gutsinhabung abzuschließen wäre, wie aus der zu entwer- fenden Plan Skizze ersichtlich zu machen ist, daß die herzu- stellende Strasse eine Breite von 7° erhalte. Da die 7. Hausbesitzer von Vogl- sang, welche das Recht zu der auf dem Schloße lastenden Servitut der freyen Durch- fahrt besitzen, laut Protokol- lar-Äußerung vom [Datum fehlt] dieses ihr Recht der Gemeinde Steyr gegen dem überlassen haben, wenn von Seite der Gemeinde die Herstellung der neu beabsichtigten Zu- und Ausfahrt durch die Berg- gasse durchgesetzt wird, so wird als Preiß für diese zu Gunsten des Fürst Lamberg' schen Schloßes resp: der Fidei- kommis-Herrschaft entfallende Servitut der Betrag von 10.000 fl von dieser angesprochen, wogegen sich die Gemeinde verpflichtet, die nöthige Ausfüllung des Schloßgra- bens, sowie überhaupt die ganze Herstellung der neuen
Straße auf ihre Kosten zu besor- gen. Nachdem längs den Häusern in der Berggasse zur Erzielung einer entsprechenden Baulinie von den Stadtgrabengründen ein Raum von 2 Klftr Breite als Baugrund an die bezügli- chen Hausbesitzer käuflich überlassen wird, so stellt Herr Bürgermeister den Antrag, den Preiß pr □K für diese Grundüberlas- sung bestimmen zu wollen. Wurde der Preiß für eine Quadratklafter Grund mit 20 fl ÖW einhellig bestimmt. Herr Bürgermeister stellt weiters die Anfrage, daß, nachdem das Exjesuitengebäu- de ein Eigenthum der Gemeinde geworden ist, und in selbem im Endgeschoße von Seite des Vorstadtpfarramtes 2 Lokali- täten benützt werden, welche als Wohnungslokale für einen Lehrer verwendet werden könnten, welcher Zins hiefür von Vorstadtpfarramte zu verlangen wäre. Wurde einhellig beschloßen für die vom Vorstadtpfarr- amte benützten 2 Lokalitäten den Zins, gleich jenem welcher für die Wohnung eines Lehrers
Straße auf ihre Kosten zu besorgen. Nachdem längs den Häusern in der Berggasse zur Erzielung einer entsprechenden Baulinie von den Stadtgrabengründen ein Raum von 2 Klftr Breite als Baugrund an die bezüglichen Hausbesitzer käuflich überlassen wird, so stellt Herr Bürgermeister den Antrag, den Preiß pr □K für diese Grundüberlassung bestimmen zu wollen. Wurde der Preiß für eine Quadratklafter Grund mit 20 fl ÖW einhellig bestimmt. Herr Bürgermeister stellt weiters die Anfrage, daß, nachdem das Exjesuitengebäude ein Eigenthum der Gemeinde geworden ist, und in selbem im Endgeschoße von Seite des Vorstadtpfarramtes 2 Lokalitäten benützt werden, welche als Wohnungslokale für einen Lehrer verwendet werden könnten, welcher Zins hiefür von Vorstadtpfarramte zu verlangen wäre. Wurde einhellig beschloßen für die vom Vorstadtpfarramte benützten 2 Lokalitäten den Zins, gleich jenem welcher für die Wohnung eines Lehrers
gesetzmäßig zu entrichten ist, mit 60 fl zu beanspruchen, u. hierüber an das Vorstadtpfarramt die Note zu erlassen. Hierauf wurde die Sitzung geschloßen. Theißig Vogl Amtmann Schriftführer
gesetzmäßig zu entrichten ist, mit 60 fl zu beanspru- chen, u. hierüber an das Vor- stadtpfarramt die Note zu erlassen. Hierauf wurde die Sitzung geschloßen. Theißig Vogl Amtmann Schriftführer
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