bestellten Perzipienten nach der Instruktion vom 20. Oktober 1856 zu geschehen habe. 4. Der Repartitionskataster zur Einhebung der Anlagen von den direkten Steuern sey wie bis- her von den Kanzleybeamten gegen eine Remuneration von 50 fl zu verfassen. 5. Seyen die Hauptrubriken der Präliminarien und die Gebüren der einzuhebenden Umlagen angemessen zu veröffentlichen, Einhelliger Beschluß: Der Gemeinderath genehmigt einstimmig die vom Comite ge- prüften und rektifizirten Präli- minarien der Stadtkommune, des Armen Institutes, des Mildenver- sorgungsfondes und der vier Pfründenstiftungen, ferner die vom Comite gestellten Anträge in Betreff des Präliminars der Stadtkasse Punkt 2 ad a, b, u. c und beauftragt schlüßlich das Amt, diese Beschlüße nach den angedeu- tenden Anordnungen Post 1 bis 5 durchzuführen. Bey der Berathung des Prälimi- nars entwickelten sich mehrfache Debatten. Die Post „Sicherheits- auslagen“ gab den Herrn Ge- meinderäthen Wickhoff, Dr. Hochhau- ser und Crammer Gelegenheit, die wach- sende Unsicherheit in der Stadt so
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