trag von jährlich 100 fl vom 1. April d.J. angefangen zu bewilligen, und das Kasseamt anzuweisen, die am 1. Okt. d.J. fällige halbjährige Rate pr 50 fl sogleich, und in Hinkunft allmonatlich auszubezahlen. Wurde einstimmig angenommen. III. Section Obmann Herr Gemeinderath Josef Haller. 5009. 5229. Kostenanschläge über die beantragte Kanalherstellung in der Bruderhausgasse. Wurde die Herstellung des Kanals vom Hause No. 229 bis zum Hause Nr. 240 in einer inneren Lichte von 20 Zoll Breite u. 30 Zoll Höhe mit 18″ dicken 33″ hohen Steinmauern und mit 12″ dicken Konglomerat Steinplatten gedeckt, die Sohle mit Kiessteine gepflastert genehmigt, und die Ausführung dem Baumeister H. Pichler zu dem Preise von 14 fl 50 xr pr Klafter übertragen. In Betreff der Einzapfung der Seitenkanäle von Seite mehrerer Hausbesitzer ist die commissionelle Verhandlung zu pflegen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2