Reichenschwall. Vortrag Wie aus den Beilagen dieses Gesuches zu entnehmen ist, wurde der in Rede stehende Grund, Parzelle No. 237 dem Besitzvorfahrer Georg Amtmann mit magistratl. Bewilligung bereits im Jahre 1802 zur Erbauung eines Stadels behufs der Unterbringung seines Holzes zugewiesen, und der gegenwärtige Besitzer Anton Amtmann hat laut Quittung vom 8. August 1853 hiefür ein Ablösungskapital pr 20 fl nebst Rente gut bezalt. In Anbetracht des Umstandes als diese Grundparzelle bereits durch 68 Jahre von den Besitzern des Hauses No. 62 in der Stadt benützt wird, und hiefür auch ein Ablösungsbetrag von 20 fl bezalt wurde, stellt die Section den Antrag: Es sey dem Gesuchsteller Anton Amtmann die städtische Grundparzelle in Reichenschwall im Flächenmaße von 12 1/2 Quadratklafter um den Betrag von 5 fl in das unbeschränkte Eigenthum zu überlassen, u. mit selben behufs Erwirkung seiner Besitzanschreibung hierauf der Kaufvertrag abzuschließen.
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