Ratsprotokoll vom 15. Juli 1870

unzureichend aufgehoben, und hätte gleichwol noch einen höheren Cha- rakter gehabt, als die künftige Bürgerschule haben wird. Nach Absolvirung der unselbständi- gen zweitlässigen Unterreal- schule nämlich konnte jeder Schüler in die dritte Klasse eine selbstän- digen Unterrealschule, oder was dasselbe ist, in die dritte Klasse einer vollständigen, d.i. sechsklassigen Realschule auf- steigen; hat dagegen künftig ein Knabe alle drei Klassen der Bürgerschule durchgemacht, so wird bey beabsichtigten Über- tritte die Realschule von sei- nen erworbenen Kenntnissen keine Notiz nehmen dürfen. Daß die Bürgerschule dreyklas- sig wird, hat dagegen nichts zur bedeuten, da man im Jahre 1863 in Böhmen z. B. auch 29 drei- klassige unselbständige Unter- realschulen zählte; von diesen Schulen konnten die Knaben in die erste Klasse der Oberreal- schule abgehen. Daß die künftige Bürgerschule Steyrs mit Freuden begrüßt werden darf, leuchtet hierauf wohl ein, daß daneben die beste- hende Realschule nicht existi- ren können wird, dies wieder leuchtet hieraus wohl nicht ein.

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