Ratsprotokoll vom 26. Juni 1870

auf die Volksschulen in Steyrdorf und Aichet. Für diese zwey Ortsschulräthe hat die löbl Gemeindevertretung zur Wahrung der Interessen der Gemeinde nach §. 7 des Gesetzes vom 21. Febr. d.J. Vertreter zu wählen, und zwar je nach Bedürf- niß, drey, vier oder auch fünf. Der Bezirksschulrath, zu dessen Obliegenheiten die Feststellung der Zahl dieser Vertreter der Gemeinde in Schulsachen gehört, hat sich im Interesse der verschie- denen im Stadtbezirke vertrete- nen Religionsgenossenschaften bestimmt gefunden, die Zahl der zu wählenden Mitglieder in den Ortsschulrath mit fünf festzuset- zen. Die löbl. Gemeindevertretung wol- le daher bey der vorzunehmen- den Wahl vor allem thunlichste Rücksicht nehmen, auf die Religi- onsbekenntniße der Bewohner unserer Stadt, dann aber auch darauf, daß für die zwey Ortsschulräthe vornehmlich nur solche Mitglieder gewählt wer- den, welche im Amtsgebiethe des Ortsschulrathes wohnen. Hiernach wurde die Wahl der Ortsschulräthe vorgenommen, und für die Stadt u. Ennsdorferschule gewählt:

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