Ratsprotokoll vom 20. Mai 1870

III. Section für dieselbe trägt vor: Herr Gemeinderath Thomas Mooshammer. 2970. Wiederhohltes Gesuch des Johann Außermayr Gasthausbesitzer in Ennsdorf um Überlassung der städtischen Mauer nebst Grund bey seinem Hause zu dem Preise von 150 fl. Antrag Die in Frage stehende Mauer kann dem Bittsteller nur unter folgenden Bedingungen überlassen werden: 1. Daß Bittsteller mit der östlichen Ecke der Mauer zunächst seinem rückwärtigen Einfahrthore und 3 Schuh zurückfahre. 2. Daß die neue Mauer oder das Gebäude, welches an deren Stelle aufgeführt werden soll, an dieser zurückgesetzten Ecke in gerader Richtung auf seine nordöstliche Hausecke aufgeführt werde, daß ferner 3. Der Gemeindebrunnen beim Abbrechen der Mauer und Aufführung einer neuen oder eines neuen Gebäudes nicht beirrt oder beschädigt werde. 4. Daß außerdem, da der Brunnen in seinen gegenwärtigen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2