Es sey dem H. Franz Tomitz das aktive Wahlrecht zuzuerkennen, und derselbe in die Wahlliste des I. Wahlkörpers aufzunehmen. Nachdem sich Herr Johan Almeroth über die Erlangung der österr. Staatsbürgerschaft urkundlich ausgewiesen hat, so sey derselbe mit Rücksicht auf seine Steuerschuldigkeit ebenfalls in die Wahlliste des I. Wahlkörpers und zwar mit dem Rechte des aktiven u. passiven Wahlrechtes aufzunehmen, und hiernach die Wählerliste zu berichtigen. Herr Bürgermeister trägt vor: 1281. Von Seite der hohen k.k. Statthalterey ist mir am 23. d.Mts. folgender Erlaß zugekommen: Wird der Erlaß vom 19. Febr. d.J. Z. 1734 vorgelesen. Ich ersuche den Gemeinderath sich dießbezüglich zu äußern, und die entsprechenden Anträge zu stellen: Hierauf erhebt sich Herr Gemeinderath Josef Werndl und bringt vor: Bey dem Ankaufe des Exjesuiten Gebäudes von Seite der Stadtgemeinde muß in einer Beziehung das bisherige Einkom-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2