Ratsprotokoll vom 27. Februar 1870

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 27. Februar 1870 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyr am 27ten Februar 1870. unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Herrn Jos. Pöltl und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen, und zwar der Herren: Karl Edelbauer, Ferdinand Gründler, Josef Haller, Karl Holderer, Leopold Huber, Dr. Johann Hochhauser, Josef Landsiedl, Thomas Mooshammer, Josef Reder, Josef Reichl, Franz Schachinger, Josef Theißig, Josef Werndl, Franz Werndl, Franz Wickhoff. Schriftführer der städt. Expeditor Franz Amtmann. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Vize Bgst. Leopold Putz, Karl Fellerer, Alois Graßl, Johann Haratzmüller, Vinzenz Mayer, Alois Vogl, Alois Vögerl. Herr Bürgermeister erklärt die Sitzung für eröffnet. Derselbe trägt vor: 1332. Reklamationsprotokoll ad No. 1074 über die aufgelegenen Wählerlisten der 3 Wahlkör- per 1870. Nach dem vorliegenden Rekla- mationsprotokolle sind gegen die zur Einsicht aufliegenden Wählerlisten der 3 Wahlkörper pro 1870 innerhalb der in der Kundmachung vom 15. Febr. d.J. Z. 1074 festgesetzten Präklu- sivfrist von 8 Tagen durch Franz Tomitz Schneidermeister u. Tändler dan Johann Almer- roth Kaufmann wegen Nicht- aufnahme in die Wählerli- ste Einwendungen erhoben worden. Hierüber wurde einhellig beschloßen:

Raths-Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyr am 27ten Februar 1870. unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Herrn Jos. Pöltl und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen, und zwar der Herren: Karl Edelbauer, Ferdinand Gründler, Josef Haller, Karl Holderer, Leopold Huber, Dr. Johann Hochhauser, Josef Landsiedl, Thomas Mooshammer, Josef Reder, Josef Reichl, Franz Schachinger, Josef Theißig, Josef Werndl, Franz Werndl, Franz Wickhoff. Schriftführer der städt. Expeditor Franz Amtmann. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Vize Bgst. Leopold Putz, Karl Fellerer, Alois Graßl, Johann Haratzmüller, Vinzenz Mayer, Alois Vogl, Alois Vögerl. Herr Bürgermeister erklärt die Sitzung für eröffnet. Derselbe trägt vor: 1332. Reklamationsprotokoll ad No. 1074 über die aufgelegenen Wählerlisten der 3 Wahlkörper 1870. Nach dem vorliegenden Reklamationsprotokolle sind gegen die zur Einsicht aufliegenden Wählerlisten der 3 Wahlkörper pro 1870 innerhalb der in der Kundmachung vom 15. Febr. d.J. Z. 1074 festgesetzten Präklusivfrist von 8 Tagen durch Franz Tomitz Schneidermeister u. Tändler dan Johann Almerroth Kaufmann wegen Nichtaufnahme in die Wählerliste Einwendungen erhoben worden. Hierüber wurde einhellig beschloßen:

Es sey dem H. Franz Tomitz das aktive Wahlrecht zuzuerkennen, und derselbe in die Wahlliste des I. Wahlkörpers aufzunehmen. Nachdem sich Herr Johan Almeroth über die Erlangung der österr. Staatsbürgerschaft urkundlich ausgewiesen hat, so sey derselbe mit Rücksicht auf seine Steuerschuldigkeit ebenfalls in die Wahlliste des I. Wahlkörpers und zwar mit dem Rechte des aktiven u. passiven Wahlrechtes aufzunehmen, und hiernach die Wählerliste zu berichtigen. Herr Bürgermeister trägt vor: 1281. Von Seite der hohen k.k. Statthalterey ist mir am 23. d.Mts. folgender Erlaß zugekommen: Wird der Erlaß vom 19. Febr. d.J. Z. 1734 vorgelesen. Ich ersuche den Gemeinderath sich dießbezüglich zu äußern, und die entsprechenden Anträge zu stellen: Hierauf erhebt sich Herr Gemeinderath Josef Werndl und bringt vor: Bey dem Ankaufe des Exjesuiten Gebäudes von Seite der Stadtgemeinde muß in einer Beziehung das bisherige Einkom-

Es sey dem H. Franz Tomitz das aktive Wahlrecht zuzuerken- nen, und derselbe in die Wahlliste des I. Wahlkörpers aufzunehmen. Nachdem sich Herr Johan Alme- roth über die Erlangung der österr. Staatsbürgerschaft ur- kundlich ausgewiesen hat, so sey derselbe mit Rücksicht auf seine Steuerschuldigkeit ebenfalls in die Wahlliste des I. Wahl- körpers und zwar mit dem Rechte des aktiven u. passiven Wahlrechtes aufzunehmen, und hiernach die Wählerli- ste zu berichtigen. Herr Bürgermeister trägt vor: 1281. Von Seite der hohen k.k. Statthal- terey ist mir am 23. d.Mts. fol- gender Erlaß zugekommen: Wird der Erlaß vom 19. Febr. d.J. Z. 1734 vorgelesen. Ich ersuche den Gemeinderath sich dießbezüglich zu äußern, und die entsprechenden Anträ- ge zu stellen: Hierauf erhebt sich Herr Ge- meinderath Josef Werndl und bringt vor: Bey dem Ankaufe des Exjesuiten Gebäudes von Seite der Stadt- gemeinde muß in einer Be- ziehung das bisherige Einkom-

men des Ärars aus dieser Rea- lität, und in anderer Beziehung die Gemeindekasse in Erwägung gezogen werden. Das Aerar bezieht gegenwärtig einen Pachtschilling von 600 fl, was einem Kapitale von 12.000 fl gleich kommt, und es läßt sich nicht anneh- men, daß das Aerar das Einkom- men aus dieser Realität jemals erhöhen könnte. Die Regierung könnte uns daher dieses Gebäude und das Aequi- valent des Nutzungswerthes nämlich um die Summe von 12.000 fl überlassen, ohne daß sie an ihren Einnahmen eine Einbuße erleidet. Die Gemeinde Steyr hat kein Ver- mögen, und vermehrt mit dem Ankaufe dieses Gebäudes ihre Lasten, denn da dieses Gebäude lediglich für Schulzwecken be- stimmt ist, und verwendet wer- den wird, so ist aus diesem Ge- bäude eine Revenu für die Ge- meinde niemals zu hoffen; ab- gesehn hievon werden die Re- paraturen große Summen ver- schlingen. Ich habe mir dieses Haus selbst angesehen, und ich mache die Herren darauf auf- merksam, daß, wenn wir die Schulen der Stadt dort unterbrin- gen, wir nur auf Auslagen von

men des Ärars aus dieser Realität, und in anderer Beziehung die Gemeindekasse in Erwägung gezogen werden. Das Aerar bezieht gegenwärtig einen Pachtschilling von 600 fl, was einem Kapitale von 12.000 fl gleich kommt, und es läßt sich nicht annehmen, daß das Aerar das Einkommen aus dieser Realität jemals erhöhen könnte. Die Regierung könnte uns daher dieses Gebäude und das Aequivalent des Nutzungswerthes nämlich um die Summe von 12.000 fl überlassen, ohne daß sie an ihren Einnahmen eine Einbuße erleidet. Die Gemeinde Steyr hat kein Vermögen, und vermehrt mit dem Ankaufe dieses Gebäudes ihre Lasten, denn da dieses Gebäude lediglich für Schulzwecken bestimmt ist, und verwendet werden wird, so ist aus diesem Gebäude eine Revenu für die Gemeinde niemals zu hoffen; abgesehn hievon werden die Reparaturen große Summen verschlingen. Ich habe mir dieses Haus selbst angesehen, und ich mache die Herren darauf aufmerksam, daß, wenn wir die Schulen der Stadt dort unterbringen, wir nur auf Auslagen von

15 bis 20.000 fl für die zweckentsprechenden Herstellungen gefaßt machen müssen. Wir kaufen an diesem Gebäude eigentlich nur den Platz und die Hauptmauern, alles andere bedarf durchgreifender Reparaturen. Das aber in ganz Steyr keinen passenden Platz gibt, wo wir unsere Schulen nach dem Geiste der Zeit und des Fortschrittes unterbringen können, so stellt sich für uns die zwingende Nothwendigkeit heraus, diese Opfer zu bringen. Ich mache Sie aufmerksam meine Herren, was wollen Sie aus dem Schulhause in Ennsdorf oder aus dem Schulhause in Aichet machen, es ist alles zu enge angelegt, und selbst, wenn wie uns entschließen wollten, dort Reparatursbauten vorzunehmen, wir werden doch nie anständige Schulhäuser bekommen, und das Geld ist hinausgeworfen. Das Exjesuiten Gebäude hat die entsprechende Größe, und wenn wir die nothwendige Summe aufwenden, so haben wir ein schönes Schulgebäude, wo wir auch die in Steyr so nothwendige Bürgerschule unterbringen können. Zu Opfern müssen wir uns in

15 bis 20.000 fl für die zweckent- sprechenden Herstellungen ge- faßt machen müssen. Wir kaufen an diesem Gebäude eigentlich nur den Platz und die Hauptmauern, alles andere bedarf durchgreifender Repa- raturen. Das aber in ganz Steyr keinen passenden Platz gibt, wo wir unsere Schulen nach dem Geiste der Zeit und des Fortschrittes unterbringen können, so stellt sich für uns die zwingende Nothwendigkeit heraus, diese Opfer zu bringen. Ich mache Sie aufmerksam meine Herren, was wollen Sie aus dem Schulhause in Ennsdorf oder aus dem Schulhause in Aichet machen, es ist alles zu enge angelegt, und selbst, wenn wie uns entschließen wollten, dort Reparatursbauten vorzuneh- men, wir werden doch nie anständige Schulhäuser bekommen, und das Geld ist hinausgewor- fen. Das Exjesuiten Gebäude hat die entsprechende Größe, und wenn wir die nothwendige Summe aufwenden, so haben wir ein schönes Schulgebäude, wo wir auch die in Steyr so nothwendige Bürgerschule unterbringen können. Zu Opfern müssen wir uns in

allen Fällen entschließen und sorgen, daß wir uns das Geld hiezu verschaffen. Ich meine, es dürfte angemessen seyn, wenn wir der Regierung für dieses Gebäude 15.000 fl anbieten. Die Regierung gewient hiebey, weil dieses Kapital ein grösse- res Zinsenerträgniß abwirft, als aus dem Besitze der Rea- lität zu erzielen ist, und wir müssen uns zu diesem Preise entschließen, weil die Regier- ung diese Realität ohne Ge- winn höchst wahrscheinlich nicht weggeben wird, und weil wir durch diesen Ankauf allein in die Lage kommen, unser Schul- wesen durchgreifend zu rerformiren. Es wird Sache des Herrn Bür- germeisters seyn, wegen Auf- bringung der zu den Repara- turen nöthigen Geldmitteln seinerzeit entsprechende Vorsor- ge zu treffen, und uns die ge- eigneten Anträge zu ma- chen, den Ankaufspreiß aber glaube ich sollen wir uns bey der hiesigen Sparkasse ver- schaffen, und unsere Realitä- ten hiefür verpfänden. Ich stelle daher folgende Anträge: 1. Es sey der Regierung für das

allen Fällen entschließen und sorgen, daß wir uns das Geld hiezu verschaffen. Ich meine, es dürfte angemessen seyn, wenn wir der Regierung für dieses Gebäude 15.000 fl anbieten. Die Regierung gewient hiebey, weil dieses Kapital ein grösseres Zinsenerträgniß abwirft, als aus dem Besitze der Realität zu erzielen ist, und wir müssen uns zu diesem Preise entschließen, weil die Regierung diese Realität ohne Gewinn höchst wahrscheinlich nicht weggeben wird, und weil wir durch diesen Ankauf allein in die Lage kommen, unser Schulwesen durchgreifend zu rerformiren. Es wird Sache des Herrn Bürgermeisters seyn, wegen Aufbringung der zu den Reparaturen nöthigen Geldmitteln seinerzeit entsprechende Vorsorge zu treffen, und uns die geeigneten Anträge zu machen, den Ankaufspreiß aber glaube ich sollen wir uns bey der hiesigen Sparkasse verschaffen, und unsere Realitäten hiefür verpfänden. Ich stelle daher folgende Anträge: 1. Es sey der Regierung für das

Exjesuiten Gebäude ein Anboth von 15.000 fl zu machen. 2. Es seyen der Regierung mit der Annahme dieses Anbotes sogleich 5000 fl baar zu bezalen, und mit der Besitzanschreibung der Gemeinde seyen dann die erstlichen 10.000 fl dem Aerar auszuzalen. 3. Es sey dieser Kaufschilling durch eine Creditoperation bey unserer Sparkasse aufzubringen, und es sey sich deßhalb an dieselbe zu wenden. Diese Anträge wurden einstimmig zum Beschluße erhoben. Hierauf wurde die Sitzung geschloßen. Jos. Landsiedl Theißig Amtmann Schriftführer

Exjesuiten Gebäude ein Anboth von 15.000 fl zu machen. 2. Es seyen der Regierung mit der Annahme dieses Anbotes sogleich 5000 fl baar zu beza- len, und mit der Besitzan- schreibung der Gemeinde seyen dann die erstlichen 10.000 fl dem Aerar auszuzalen. 3. Es sey dieser Kaufschilling durch eine Creditoperation bey unserer Sparkasse aufzubrin- gen, und es sey sich deßhalb an dieselbe zu wenden. Diese Anträge wurden ein- stimmig zum Beschluße er- hoben. Hierauf wurde die Sitzung geschloßen. Jos. Landsiedl Theißig Amtmann Schriftführer

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