nicht der Fall ist, indem selber für alle Fuhren zum Bahnhofe ohne Unterschied die Mauthbefreyung beansprucht; überdieß aus dem Vernehmungs Protokolle mit dem Mautheinnehmer dto. 20. Oktober v.J. hervorgeht, daß er die zahlungspflichtigen Fuhren genau verzeichnete, und den Ignaz Huemer um die Zahlung erinnerte, so wolle der löbl. Gemeinderath die vom H. Bürgermeister getroffene Verfügung, wornach mir die 3 dienstthuenden Fiacker von der Mauthentrichtung befreyt sind, wenn sie leer retour fahren, – so wie wegen der Einbringung der bey Ignaz Huemer rückständigen Mauthgebür vollen Inhalts bestätigen. Dieser Antrag wurde einhellig zum Beschluß erhoben. Herr Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz: 580. Gesuch des Franz Bregcha um gnädige Bewilligung eines Vorschußes pr 40 fl. Antrag In Anbetracht der angeführten Umstände sey dem Bittsteller der nachgesuchte Vorschuß pr 40 fl zur
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