Ratsprotokoll vom 28. Jänner 1870

tigen Fuhren mit einer Mauth gebür von 29 fl 70 xr im Rückstan- de, zu deren Zahlung selber in Folge der Anzeige des Mauthpächters von Seite der Gemeinde Vorstehung mit De- kret vom 13. Oktober 1869 Z. 6022 binnen 3 Tagen bey Executions- vermeidung aufgefordert wurde. Gegen diesen Auftrag hat Ignaz Huemer den Rekurs er- griffen, welcher vom H. Lan- des Ausschuße mit Erlaß vom 16. Jänner d.J. Z. 11173 der Gemein- devorstehung mit dem Bemer- ken zurück gemittelt wur- de, daß über alle Berufungen gegen die Amtshandlungen des Bürgermeisters dem Gemeinderathe die Entscheidung vorbehalten ist. Die Section stellt nach eingehen- der Berathung folgenden Antrag. Nachdem bey Eröffnung der Bahnhofstrasse ausdrücklich bestimmt, u. an sämmtliche Fia- ker u. Lohnkutscher die Ver- ständigung erlassen wurde, daß nur die dienstverpflich- teten Fiaker von der Mauth- entrichtung befragt sind, wenn sie leer zurück fahren, dieß jedoch bey Ignaz Huemer

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