Ratsprotokoll vom 29. Dezember 1869

sey wieder bey der Finanz Di- rektion in Linz um die Ermächtigung des hiesig k.k. Steueramtes zu deren Einhebung mit der Verzehrungs- steuer in der gegenwärtigen Höhe und Weise einzuschreiten, so wie auch die Einhebung dieser Zu- schläge von dem, von auswärti- gen Bräuern eingeführt wer- denden Bier wieder von den bey den Strassen Mauthschranken be- stellten Perzipienten nach der Instruktion vom 20. Oktober 1856 zu geschehen habe. 4. Der Repartitionskataster zur Einhebung der Umlagen von den direkten Steuern sey wie bisher von den Kanzleybe- amten gegen eine Remunera- tion von 50 xr zu verfassen. 5. Seyen die Hauptrubriken der Präliminarien und die Gebüren der einzuhebenden Um- lagen angemessen zu veröf- fentlichen. Einhelliger Beschluß nach den Anträgen. Der Gemeinderath genehmigt einstimmig die vom Comité geprüften und rektifizirten Präliminarien der Stadtkom- mune, des Armen Instituts des Mildenversorgungsfondes und der vier Pfründenstiftun- gen, ferner die vom Comite

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