Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 29. Dezember 1869 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 29ten Dezember 1869 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Herrn Josef Pöltl, und in Gegenwart von 18 Gemeinderäthen, und zwar der Herren: Vicebgstr. Leopold Putz, Karl Edelbauer, Karl Fellerer, Alois Graßl, Ferdinand Gründler, Josef Haller, Leopold Huber, Dr. Johann Hochhauser, Josef Landsiedl, Vinzenz Mayer, Thomas Mooshammer, Josef Reder, Josef Reichl, Franz Schachinger, Alois Vogl, Alois Vögerl, Franz Werndl, Franz Wickhoff. Schriftführer der städtische Expeditor Franz Amtmann. Abwesend die Herren Gemeindräthe: Johann Haratzmüller, Karl Holderer, Josef Theißig, Joseph Werndl. Herr Bürgermeister eröffnet die Sitzung u. trägt vor: 7585. Note des h. ob der enns. Landes- Ausschußes Linz vom 23. Dezbr. 1869 Z. 10965 mit der Eröffnung, daß Seine kais. und königl. Apostolische Majestät mit der Allerhöchsten Entschließung vom 7. Dezbr. 1869 dem vom oberösterr. Landtage beschlosse- nen Gesetzentwurfe, betreffend die Einhebung der Brücken und Pflastermauth-Gebüren der Stadt- gemeinde Steyr die allerhöchste Sanktion zu ertheilen geruht haben. Wird zur angenehmen Wissen- schaft genommen. Referent der II. Section. Herr Gemeinderath Edelbauer trägt vor: 7571. Das zur Prüfung der Präli- minarien berufene Gemeinde- räthliche Comité relationirt ad
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 29ten Dezember 1869 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Herrn Josef Pöltl, und in Gegenwart von 18 Gemeinderäthen, und zwar die Herren: Vicebgstr. Leopold Putz, Karl Edelbauer, Karl Fellerer, Alois Graßl, Ferdinand Gründler, Josef Haller, Leopold Huber, Dr. Johann Hochhauser, Josef Landsiedl, Vinzenz Mayer, Thomas Mooshammer, Josef Reder, Josef Reichl, Franz Schachinger, Alois Vogl, Alois Vögerl, Franz Werndl, Franz Wickhoff. Schriftführer der städtische Expeditor Franz Amtmann. Abwesend die Herren Gemeindräthe: Johann Haratzmüller, Karl Holderer, Josef Theißig, Joseph Werndl. Herr Bürgermeister eröffnet die Sitzung u. trägt vor: 7585. Note des h. ob der enns. LandesAusschußes Linz vom 23. Dezbr. 1869 Z. 10965 mit der Eröffnung, daß Seine kais. und königl. Apostolische Majestät mit der Allerhöchsten Entschließung vom 7. Dezbr. 1869 dem vom oberösterr. Landtage beschlossenen Gesetzentwurfe, betreffend die Einhebung der Brücken und Pflastermauth-Gebüren der Stadtgemeinde Steyr die allerhöchste Sanktion zu ertheilen geruht haben. Wird zur angenehmen Wissenschaft genommen. Referent der II. Section. Herr Gemeinderath Edelbauer trägt vor: 7571. Das zur Prüfung der Präliminarien berufene Gemeinderäthliche Comité relationirt ad
No. 7429 über das Resultat dieser vorgenommenen Prüfung. Vortrag Die Präliminarien der Stadtkasse und der städtischen Versorgungsanstalten für das Solarjahr 1870 sind gemäß Erledigung vom 2. Dezember d.J. Z. 7220 durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegen, und es sind dagegen von Seite der Gemeindeglieder laut der Amtsrelation de prs. 17. Dezember d.J. Z. 7429 keine Erinnerungen erhoben worden. Diesem zufolge wurden dieselben von dem gemeinderäthlich bestellten Comité geprüft, und werden diese Präliminarien hiemit zum Vortrage gebracht. (Das Präliminare der Stadtkasse wird in allen Rubriken vorgetragen.) Das Comite stellt sonach folgende Anträge. 1. Die Präliminarien der Stadtkasse und der Versorgungsanstalten seyen in allen Ansätzen zu genehmigen, und daher dem Kassaamte zur Gebüren Vorschreibung und Darnachachtung bey der Gebarung im Jahre 1870 zuzustellen. 2. Als Ergänzung der gewöhnlichen Einkünfte der Stadtkasse zur Bedeckung aller Ausgaben mit
No. 7429 über das Resultat dieser vorgenommenen Prüfung. Vortrag Die Präliminarien der Stadtkas- se und der städtischen Versor- gungsanstalten für das Solar- jahr 1870 sind gemäß Erledigung vom 2. Dezember d.J. Z. 7220 durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegen, und es sind dagegen von Seite der Gemeindeglieder laut der Amtsrelation de prs. 17. Dezember d.J. Z. 7429 keine Er- innerungen erhoben worden. Diesem zufolge wurden diesel- ben von dem gemeinderäthlich be- stellten Comité geprüft, und werden diese Präliminarien hiemit zum Vortrage gebracht. (Das Präliminare der Stadtkasse wird in allen Rubriken vorge- tragen.) Das Comite stellt sonach folgen- de Anträge. 1. Die Präliminarien der Stadt- kasse und der Versorgungsan- stalten seyen in allen Ansätzen zu genehmigen, und daher dem Kassaamte zur Gebüren Vorschreib- ung und Darnachachtung bey der Gebarung im Jahre 1870 zu- zustellen. 2. Als Ergänzung der gewöhnlichen Einkünfte der Stadtkasse zur Be- deckung aller Ausgaben mit
Inbegriff der Schulkosten im Jahre 1870 von den hiesigen Steu- erpflichtigen folgende Umlagen von den direkten und indirek- ten landesfürstl. Steuern einzu- heben: a. Eine Umlage von sämtlichen direkten ärarischen Steuern ohne Zuschläge mit 35 Procent. b. Eine Umlage von der Verzehr- ungsteuer ohne Zuschläge für die hierortige Consumtion von Bier, Wein, Obstmost und Fleisch mit 20 Procent. c. Die bisherigen Zinskreuzer von Gebäude Zinsungen: bis 100 fl mit 2 Prozent, bis 200 fl mit 3 ½ Prozent, und über 200 fl mit 5 Prozent, welche von den Wirthpartheyen zu entrichten, und von den Hausbesitzern an die Stadtkasse abzuführen sind. 3. Um für den Beschluß einer 35 % Gemeindeumlage von den di- rekten Steuern die gesetzliche Giltigkeit zu erlangen, sey nach Vorschrift des § 50 Punkt 3 des städtischen Gemeindestatutes vom 18ten Jänner 1867 die Bewilligung des h. ob der enns. Landesausschus- ses zu erwirken, und bezüglich Verzehrungssteuer Gemeinde Zuschläge von den hiesigen Bräuern, Wirthen u. Schlächtern
Inbegriff der Schulkosten im Jahre 1870 von den hiesigen Steuerpflichtigen folgende Umlagen von den direkten und indirekten landesfürstl. Steuern einzuheben: a. Eine Umlage von sämtlichen direkten ärarischen Steuern ohne Zuschläge mit 35 Procent. b. Eine Umlage von der Verzehrungsteuer ohne Zuschläge für die hierortige Consumtion von Bier, Wein, Obstmost und Fleisch mit 20 Procent. c. Die bisherigen Zinskreuzer von Gebäude Zinsungen: bis 100 fl mit 2 Prozent, bis 200 fl mit 3 ½ Prozent, und über 200 fl mit 5 Prozent, welche von den Wirthpartheyen zu entrichten, und von den Hausbesitzern an die Stadtkasse abzuführen sind. 3. Um für den Beschluß einer 35 % Gemeindeumlage von den direkten Steuern die gesetzliche Giltigkeit zu erlangen, sey nach Vorschrift des § 50 Punkt 3 des städtischen Gemeindestatutes vom 18ten Jänner 1867 die Bewilligung des h. ob der enns. Landesausschusses zu erwirken, und bezüglich Verzehrungssteuer Gemeinde Zuschläge von den hiesigen Bräuern, Wirthen u. Schlächtern
sey wieder bey der Finanz Direktion in Linz um die Ermächtigung des hiesig k.k. Steueramtes zu deren Einhebung mit der Verzehrungssteuer in der gegenwärtigen Höhe und Weise einzuschreiten, so wie auch die Einhebung dieser Zuschläge von dem, von auswärtigen Bräuern eingeführt werdenden Bier wieder von den bey den Strassen Mauthschranken bestellten Perzipienten nach der Instruktion vom 20. Oktober 1856 zu geschehen habe. 4. Der Repartitionskataster zur Einhebung der Umlagen von den direkten Steuern sey wie bisher von den Kanzleybeamten gegen eine Remuneration von 50 xr zu verfassen. 5. Seyen die Hauptrubriken der Präliminarien und die Gebüren der einzuhebenden Umlagen angemessen zu veröffentlichen. Einhelliger Beschluß nach den Anträgen. Der Gemeinderath genehmigt einstimmig die vom Comité geprüften und rektifizirten Präliminarien der Stadtkommune, des Armen Instituts des Mildenversorgungsfondes und der vier Pfründenstiftungen, ferner die vom Comite
sey wieder bey der Finanz Di- rektion in Linz um die Ermächtigung des hiesig k.k. Steueramtes zu deren Einhebung mit der Verzehrungs- steuer in der gegenwärtigen Höhe und Weise einzuschreiten, so wie auch die Einhebung dieser Zu- schläge von dem, von auswärti- gen Bräuern eingeführt wer- denden Bier wieder von den bey den Strassen Mauthschranken be- stellten Perzipienten nach der Instruktion vom 20. Oktober 1856 zu geschehen habe. 4. Der Repartitionskataster zur Einhebung der Umlagen von den direkten Steuern sey wie bisher von den Kanzleybe- amten gegen eine Remunera- tion von 50 xr zu verfassen. 5. Seyen die Hauptrubriken der Präliminarien und die Gebüren der einzuhebenden Um- lagen angemessen zu veröf- fentlichen. Einhelliger Beschluß nach den Anträgen. Der Gemeinderath genehmigt einstimmig die vom Comité geprüften und rektifizirten Präliminarien der Stadtkom- mune, des Armen Instituts des Mildenversorgungsfondes und der vier Pfründenstiftun- gen, ferner die vom Comite
gestellten Anträge in Betreff des Präliminars der Stadtkasse Punkt 2 ad a, b, u. c., und beauf- tragt schlüßlich das Amt, diese Beschlüsse nach den angedeuten- den Anordnungen Post 1 bis 5 durchzuführen. Nach Erschöpfung der Tages Ord- nung erschöpft war bringt Herr Gemeinderath Haller in Anregung, daß wegen Ausmitt- lung eines geeigneten Lokales zur Unterbringung der zeit- weilig mit Syphilis behafteten einheimischen Personen Vorsor- ge zu treffen sey. Wurde dießfalls ein Comite bestehend aus den Herren Gemein- deräthen Vogl, Haller, Franz Werndl & Gründler bestimmt, welches unter Zuzug des H. Stadtarztes Dr. Krakowitzer & Kreisarztes H. Dr. Mayer im St. Josef Lazareth Nachsicht zu pflegen, und hier- über zu berichten hat. Hiernach wurde die Sitzung geschlossen. Pöltl Jos. Landsiedl Theißig Amtmann Schriftführer
gestellten Anträge in Betreff des Präliminars der Stadtkasse Punkt 2 ad a, b, u. c., und beauftragt schlüßlich das Amt, diese Beschlüsse nach den angedeutenden Anordnungen Post 1 bis 5 durchzuführen. Nach Erschöpfung der Tages Ordnung erschöpft war bringt Herr Gemeinderath Haller in Anregung, daß wegen Ausmittlung eines geeigneten Lokales zur Unterbringung der zeitweilig mit Syphilis behafteten einheimischen Personen Vorsorge zu treffen sey. Wurde dießfalls ein Comite bestehend aus den Herren Gemeinderäthen Vogl, Haller, Franz Werndl & Gründler bestimmt, welches unter Zuzug des H. Stadtarztes Dr. Krakowitzer & Kreisarztes H. Dr. Mayer im St. Josef Lazareth Nachsicht zu pflegen, und hierüber zu berichten hat. Hiernach wurde die Sitzung geschlossen. Pöltl Jos. Landsiedl Theißig Amtmann Schriftführer
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