der jeweiligen Syphilitischen sey in einem hiesigen Unter- standshause ein geeignetes Lokale auszumitteln. Einhelligen Beschluß. Es sey an die Institutsvorste- hung der barmh. Schwestern die Mittheilung zu machen, daß die syphilitisch Kranken vom Son- dersiechenhause entfernt und in einem andern städtischen Gebäude untergebracht und behandelt werden, und daß es bezüglich der Krankenpfle- ge im St. Anna Spitale so wie im Sondersiechenhause nach den bisherigen Modalitäten mit Ausschluß der syphili- tisch Kranken sein Verblei- ben habe. Daß übrigens der Gemeinde- rath auf Grund dieses Be- schlußes die Erwartung hegt, daß die geehrte Instituts- Vorstehung die veranlaßte Kündigung der Verträge zurückziehen werde. Hierauf wurde die Sitzung geschloßen. Pöltl Jos. Landsiedl Theißig Amtmann
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