Schwestern in Wien eingelangt, laut welchem dieselben die fernere Verpflegung der Pfründner im Sondersiechenhause unter den bisherigen Modalitäten mit Ausschluß der Syphilitischen bereitwillig zu übernehmen erklären. Um nun diese so lange in Schwebe befindliche Angelegenheit endlich zum Abschluße zu bringen, und um den allgemeinen Wünschen der Bevölkerung Rechnung zu tragen, wolle der löbl. Gemeinderath beschließen: 1. Es sey mit dem Orden der barmh. Schwestern in Betreff der Krankenpflege in St. Anna ein neuer Vortrag nach den Bestimmungen des Vertrages vom 5. Juny 1849 in der Weise abzuschliessen, daß die Vortragspunkte § 9. und 13 hinsichtlich der Syphilitischen einer entsprechenden Änderung unterzogen werden. 2. Es sey denselben weiters die Krankenpflege der im Sondersiechenhause befindlichen Pfründner nach den bisherigen Modalitäten mit Ausschluß der Syphilitischen zu übertragen. 3. Bezüglich der Unterbringung
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