Ratsprotokoll vom 14. November 1869

zu erlassen, daß für jeden ver- pflegten Kranken ob einheimisch oder fremd von der Gemeinde eine Verpflegsgebür von 30 kr pr Kopf ausbezalt, die ver- wendeten Ärzte separat hono- rirt, so wie auch die Apothe- kerkosten bezichtiget wer- den. Überdieß sey denselben unbenommen, auch fernerhin milde Sammlungen in der Stadt vornehmen zu können. Über diesen Antrag habe die Instituts Vorstehung binnen 5 Tagen ihre Äußerung her- einzugeben. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. Pöltl Jos. Landsiedl Theißig Amtmann Schriftführer

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2