Ratsprotokoll vom 14. November 1869

zu erlassen, daß für jeden verpflegten Kranken ob einheimisch oder fremd von der Gemeinde eine Verpflegsgebür von 30 kr pr Kopf ausbezalt, die verwendeten Ärzte separat honorirt, so wie auch die Apothekerkosten bezichtiget werden. Überdieß sey denselben unbenommen, auch fernerhin milde Sammlungen in der Stadt vornehmen zu können. Über diesen Antrag habe die Instituts Vorstehung binnen 5 Tagen ihre Äußerung hereinzugeben. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. Pöltl Jos. Landsiedl Theißig Amtmann Schriftführer

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