früchten benützt, und hierin kein Salz eingelagert werden dürfe, dann, daß in dem Falle dieses Gewölbe zu gemeindeämt- liche Zwecke benöthiget werden sollte, dasselbe sogleich wieder geräumt werden müsse, und in den früheren Zustand zurück zu geben sey. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. Pöltl Jos. Landsiedl Theißig Amtmann Schriftführer
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