Ratsprotokoll vom 22. September 1869

zey vom 7. Septbr. d.J. Z. 5354 wurde dem Hrn. Dr. Friedrich Eichhorn als Besitzer des Hauses Nr. 159 am Pfarrplatze die ungesäumte Herstellung des längs des zu diesem Hause gehörigen Stadtgrabengartens befindlichen hölzernen Geländers zwischen den gemauerten Pfeilern aufgetragen, nachdem die Erhaltung dieses Schutzgeländers den jeweiligen Besitzer des Gartengrundes betrifft. Gegen diesen Erlaß hat Hr. Dr. Eichhorn den Rekurs an den löbl. Gemeinderath ergriffen, indem er behauptet, daß die Erhaltung dieses Geländers nicht ihm sondern der Stadtgemeinde zukomme, indem im Grundbuche eine derley Verpflichtung auf dem Hause nicht intabulirt sey, auch in der Kaufsurkunde nicht vorkommt ihm auch Niemand davon verständiget habe, daß diese Last auf dem Hause hafte. In dem untern 24. März 834 mit Hr. Anton Gaffl u. dessen Ehegattin Frau Josefa Gaffl um den Stadtgrabengrund geschlossenen Kaufvertrage heißt es ausdrücklich, daß hiebey auch die Stadtgraben Ringmauer in einer Länge von beyläufig 85 Klftr Länge als Verkaufs

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