Ratsprotokoll vom 22. September 1869

In jeder Fabriksstadt, und so auch hier giebt es viele Arme, indem die Arbeiter durch frühzeitige Anstrengung ihrer Naturkräfte bald in Siechthum gerathen, und der Unterstützung von Wohlthätigkeitsanstalten, hier dem Armenfonde zufallen. Es ist traurig, daß dieser gering dotirter Fond für seine Pfründner, die gewöhnlich an 500 sind, trotz der bedeutenden jährlichen Auslagen von 8 bis 10.000 fl für jeden Einzelnen nur ein sehr geringes leisten kann. Die Betheilungen bestehen gegenwärtig in 10 bis 20 xr pr Woche, was jedenfalls als unzulänglich bezeichnet werden muß. Eine wen auch nicht weit ausgreifende Einnahme für den hiesigen Armenfond zur beßeren Betheilung seiner Pfründner würde demselben dadurch zugehen, wenn die Bewilligung ertheilt würde, daß von allen Verlassenschaften der hier in Steyr Verstorbenen an den Armenfond aus dem reinen Nachlaßvermögen 1% oder mindestens 1/2 % abgenommen werden dürfte. Diese Einführung wäre durchaus nichts Neues, den durch h. Hofdekr. von 10 Aug. 806 (Dekr. der N.Ö. Landesregierung vom 6 Septbr. 806) ist von allen Verlassenschaften in Wien, welche 100 fl übersteigen,

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2