In jeder Fabriksstadt, und so auch hier giebt es viele Arme, indem die Arbeiter durch frühzeitige Anstren- gung ihrer Naturkräfte bald in Siechthum gerathen, und der Unterstützung von Wohlthätigkeits- anstalten, hier dem Armenfonde zufallen. Es ist traurig, daß dieser gering dotirter Fond für seine Pfründner, die gewöhnlich an 500 sind, trotz der bedeutenden jähr- lichen Auslagen von 8 bis 10.000 fl für jeden Einzelnen nur ein sehr geringes leisten kann. Die Bethei- lungen bestehen gegenwärtig in 10 bis 20 xr pr Woche, was jedenfalls als unzulänglich bezeichnet werden muß. Eine wen auch nicht weit ausgrei- fende Einnahme für den hiesigen Armenfond zur beßeren Betheilung seiner Pfründner würde demselben dadurch zugehen, wenn die Bewilli- gung ertheilt würde, daß von allen Verlassenschaften der hier in Steyr Verstorbenen an den Armenfond aus dem reinen Nachlaßvermögen 1% oder mindestens 1/2 % abgenom- men werden dürfte. Diese Einführung wäre durchaus nichts Neues, den durch h. Hofdekr. von 10 Aug. 806 (Dekr. der N.Ö. Landesregierung vom 6 Septbr. 806) ist von allen Verlassenschaften in Wien, welche 100 fl übersteigen,
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