genehmigen, daß hiefür von Seite der Stadtkommune nur ein Beitrag von 1000 fl ohne weiterer Nachzahlung geleistet werden dürfe, u. daß die Zahlungsfrist dieser Kostensumme auf 3 Jahre ohne eine Zinsenvergütung ausge- dehnt werde. Dieser Antrag wurde einhel- lig zum Beschluße erhoben. Für den Obmann der IV. Section trägt der Schrift- führer vor: 5631. Vortrag wegen Einhebung eines Ar- menperzentes von Verlassen- schaften. Aus den jährlich vorgelegten Rech- nungsabschlüßen ist zu ersehen, daß zur Deckung der bei dem Armen- institute vorkommenden Auslagen wegen Mangel der hinreichenden Einkünfte aus der Stadtkasse eine Dotation von 4 bis 5000 fl geleistet werden muß. Im Jahre 1866 betrug die von der Stadtkasse an das Armen-Institut zur Bestreitung der Erforderniße geleistete Zahlung 5400 fl im Jahre 1867 4750 fl 〃 〃 1868 4400 fl zusammen 14550 fl somit nach 3 jährigen Durchschnitt jährl. 4850 fl.
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