Ratsprotokoll vom 22. September 1869

genehmigen, daß hiefür von Seite der Stadtkommune nur ein Beitrag von 1000 fl ohne weiterer Nachzahlung geleistet werden dürfe, u. daß die Zahlungsfrist dieser Kostensumme auf 3 Jahre ohne eine Zinsenvergütung ausgedehnt werde. Dieser Antrag wurde einhellig zum Beschluße erhoben. Für den Obmann der IV. Section trägt der Schriftführer vor: 5631. Vortrag wegen Einhebung eines Armenperzentes von Verlassenschaften. Aus den jährlich vorgelegten Rechnungsabschlüßen ist zu ersehen, daß zur Deckung der bei dem Armeninstitute vorkommenden Auslagen wegen Mangel der hinreichenden Einkünfte aus der Stadtkasse eine Dotation von 4 bis 5000 fl geleistet werden muß. Im Jahre 1866 betrug die von der Stadtkasse an das Armen-Institut zur Bestreitung der Erforderniße geleistete Zahlung 5400 fl im Jahre 1867 4750 fl 1868 4400 fl zusammen 14550 fl somit nach 3 jährigen Durchschnitt jährl. 4850 fl.

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