Der Plautzenhof resp. das Spital zu St. Anna ist die einzige Kranken An- stalt der Stadt und stiftbriefmäßig in erster Linie dazu bestimmt, die er- krankten Milden Versorgungsfond & Armen Institutspfründner dieser Stadt und ihres Bezirkes, dann die Gesellen des hiesigen Maurer und Steinmetz Handwer- kes, welche mit keiner chronischen Krank- heit behaftet sind, aufzunehmen. Der Plautzenhof ist aber zugleich eine Lokal-Kranken-Anstalt, und es wurde in den oberwähnten Vertrage die weitere Bestimmung getroffen, daß nur im Nothfalle andere Kranke aufgenoh- men und Heilung und Pflege erhalten sollen, daß aber bezüglich dieser Kranken der Orden vollständig freie Hand erhält. Insofern nun die Gemeinde nur über die Aufnahme von Pfründern und Gesellen des Maurer und Steinmetz Handwerkes ein Verfügungsrecht hat, bezüglich der Aufnahme anderer Kran- ken aber keinen Einfluß zu üben berech- tigt ist, ist der Gemeinde eines der we- sentlichsten Rechte entzogen, und ein Zustand geschaffen, der mit den An- forderungen der Humanität in keiner Weise vereinbarlich ist. Der Gemein- de obliegt nach dem Gemeinde Statut der Stadt die Handhabung der Sani- tätspolizei und die Überwachung des Armenwesens. Es ist daher eine gesetzliche Pflicht der Gemeinde für die Heilung und Pflegung armer
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