und es sei daher die Spitalsleitung durch den Orden der barmh. Schwestern auf Grundlage dieses Vertrages nach Umfluß der Kündigungszeit mit den geänderten Verhältnißen nicht mehr vereinbarlich. Einstimmig angenommen 2. Der Orden der barmh. Schwestern sey unter Mittheilung einer Abschrift dieses Berichtes, einzuladen, sich binnen 4 Wochen zu äußern, ob er geneigt sei die Krankenpflege im St. Annenspitale und die Betreuung der Pfründler im Sondersichenhause auch fernershin auf Grundlage neuer Verträge zu übernehmen. Einstimmig angenommen. 3. Es werde prinzipiel ausgesprochen, daß die Zuweisung der Kranken im Spitale in der Regel, Notfälle mitgenohmen, der Gemeinde Vertretung zustehe. Einstimmig angenommen. 4. Der Gemeinde müße im neuen Vertrage das stiftsbriefmäßige und gesetzliche Aufsichtsrecht gewahrt werden. Einstimmig angenommen. 5. Die Unterbringung der Syphilitischen sei vom Krankenhause zu trennen, und im Sondersichenhause ein Trackt zur Gewinnung der erforderlichen Räume zu bauen. Einstimmig angenommen. 6. Zur Entschädigung des Ordens barmh. Schwestern für die allfällige Erweiterung der Krankenpflege seien neue Grundlagen zu schaffen. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage und sind die barmh. Schwestern zu
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