daß die Schwestern die Krankenpflege mit Liebe und Ausdauer besorgten, daß wenig Klagen über die Behandlung der Kranken und Pfründler laut werden, und insoferne verdient auch die vorliegende Petition volle Berücksichtigung, daß nämlich dem Orden der barmh. Schwestern vor allem die Krankenpflege zu überlaßen sei, wenn er sich derselben ferners unterzieht. Die Spezialkommission erachtet jedoch, daß es auf Grundlage des alten Vertrages im Interresse beider Theile nicht mehr möglich ist, daß vielmehr ganz neue Grundlagen geschaffen, und ein neuer Vertrag errichtet werden müsse. In diesem neuen Vertrag müßte sich die Gemeinde das Recht wahren, Kranke nach Maß der Räume dem Spital zuzuweisen, und die im Notfalle ohne diese Zuweisung erfolgte Aufnahme zu genehmigen, die Gemeinde müßte sich das Recht der Kontrolle und daß ihr nach den Stiftbriefen und nach dem Gesetze zustehende Aufsichtsrecht wahren und nach den Erweiterungen über die Krankenaufnahme wäre auch ein neuer Maßstab für Entschädigung der barmh. Schwestern, sei es durch einen Pauschallbetrag oder sei es durch sonstige Entlohnung aufzufinden, und festzustellen. Die Frage über die Aufnahme der Syphilitischen erachtet die Spezial-
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