daß die Schwestern die Krankenpfle- ge mit Liebe und Ausdauer besorg- ten, daß wenig Klagen über die Behandlung der Kranken und Pfrün- dler laut werden, und insoferne verdient auch die vorliegende Peti- tion volle Berücksichtigung, daß nämlich dem Orden der barmh. Schwe- stern vor allem die Krankenpflege zu überlaßen sei, wenn er sich derselben ferners unterzieht. Die Spezialkommission erachtet jedoch, daß es auf Grundlage des alten Vertra- ges im Interresse beider Theile nicht mehr möglich ist, daß vielmehr ganz neue Grundlagen geschaffen, und ein neuer Vertrag errichtet werden müsse. In diesem neuen Vertrag müßte sich die Gemeinde das Recht wahren, Kranke nach Maß der Räume dem Spital zuzuweisen, und die im Not- falle ohne diese Zuweisung erfolgte Aufnahme zu genehmigen, die Gemein- de müßte sich das Recht der Kontrolle und daß ihr nach den Stiftbriefen und nach dem Gesetze zustehende Aufsichts- recht wahren und nach den Erweiter- ungen über die Krankenaufnahme wäre auch ein neuer Maßstab für Entschädigung der barmh. Schwestern, sei es durch einen Pauschallbetrag oder sei es durch sonstige Entlohnung aufzufinden, und festzustellen. Die Frage über die Aufnahme der Syphilitischen erachtet die Spezial-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2