Betreff der eigenmächtigen Hinausrückung seiner Gartenplanke auf der Taborleiten protokollarisch einzuvernehmen. Derselbe erklärte, daß ihm hiezu von Seite des Nutznießers der Taborleiten H. Zachhuber die Bewilligung ertheilt worden sey, und gab weiters zu Protokoll, daß er geneigt wäre, für diesen Grund, wenn ihm selber ins Eigenthum abgetreten wurde, hiefür 5 fl zur Stadtkasse zu erlegen. Bey dem Umstande nun, als der von Franz Lang beanspruchte Grund den dritten Theil jenes Grundes betragt, welcher dem Kaspar Estermann um 15 fl überlassen wurde, so beantragt die Section: Es sey dem H. Franz Lang der in Rede stehende Grund um 5 fl käuflich zu überlassen. Übrigens sey H. Ignaz Zachhuber zu verständigen, daß er in Hinkunft von dem ihm zur Nutznießung überlassenen städtischen Taborleitengrund ohne Einwilligung der Gemeinde Vorstehung an Niemanden einen Grund hintangeben dürfe. Einhelliger Beschluß nach dem Sections-Antrage.
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