Betreff der eigenmächtigen Hin- ausrückung seiner Gartenplan- ke auf der Taborleiten protokol- larisch einzuvernehmen. Derselbe erklärte, daß ihm hie- zu von Seite des Nutznießers der Taborleiten H. Zachhuber die Bewilligung ertheilt wor- den sey, und gab weiters zu Protokoll, daß er geneigt wäre, für diesen Grund, wenn ihm selber ins Eigenthum abge- treten wurde, hiefür 5 fl zur Stadtkasse zu erlegen. Bey dem Umstande nun, als der von Franz Lang beanspruch- te Grund den dritten Theil jenes Grundes betragt, welcher dem Kaspar Estermann um 15 fl überlassen wurde, so beantragt die Section: Es sey dem H. Franz Lang der in Rede stehende Grund um 5 fl käuflich zu überlassen. Übrigens sey H. Ignaz Zachhuber zu verständigen, daß er in Hin- kunft von dem ihm zur Nutznießung überlassenen städtischen Tabor- leitengrund ohne Einwilligung der Gemeinde Vorstehung an Niemanden einen Grund hintan- geben dürfe. Einhelliger Beschluß nach dem Sections-Antrage.
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